Pharma meets Customs

Am 21.08.2022 trat der neue Annex 21 zum EU-GMP-Leitfaden in Kraft. Obwohl in diesem neuen Dokument der europäischen Kommission einleitend beschrieben ist, dass steuerliche Transaktionen nicht Gegenstand dieses Anhangs sein sollen, gibt es einen großen Impact auf die praktische Zollabwicklung bei der Einfuhr von Arzneimitteln in den Europäischen Wirtschaftsraum. Denn sowohl die physische Einfuhr als auch die Zollabfertigung im Zollgebiet eines EU/EWR-Staates sind Bedingung für die Freigabe der importierten Chargen durch die Sachkundige Person nach §15 AMG.

Zollrecht und Arzneimittelrecht sind nicht harmonisiert. Leider wurde mit dem Annex 21 des EU-GMP-Leitfadens die Chance verpasst, beide Bereiche zusammenzuführen. Praxistaugliche Umsetzungshilfen fehlen weiterhin.  Entweder gibt es Unternehmen oder Personen mit Expertise im Zollrecht ODER im Pharmarecht.

Grieshaber hat und kann beides!

Die Abteilungen von Grieshaber „Customs & Trade Solutions (CTS)“ und „Quality & Regulatory Affairs (Q&RA)“ arbeiten diesbezüglich eng miteinander zusammen und erarbeiten für ihre Kunden gemeinsam praxistaugliche Umsetzungskonzepte. Beide Sichtweisen (Zollrecht sowie Arzneimittelrecht) werden berücksichtigt.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!

 

Ihre Grieshaber Logistics Group AG

Zurück